Entwurf · v0.1zuletzt aktualisiert: 07.07.2026
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist in Deutschland die naheliegende Rechtsform für einen Betrieb, der seinen Mitgliedern gehört und demokratisch entscheidet: eine Stimme pro Kopf, unabhängig von der Höhe der Einlage. Hier die groben Schritte — als Landkarte, nicht als Rechtsberatung.
1. Mindestens drei Mitglieder
Eine eG braucht zur Gründung mindestens drei Mitglieder (§ 4 GenG). Wir sind zu acht — reicht also locker.
2. Satzung (Statut) schreiben
Die Satzung ist das Grundgesetz der Genossenschaft: Zweck, Geschäftsanteile, Organe, Entscheidungsregeln. Hier entscheidet sich, wie viel Selbstverwaltung wirklich drinsteckt. Genossenschaften mit höchstens 20 Mitgliedern können auf einen Aufsichtsrat verzichten (§ 9 GenG) — für kleine Kollektive ein wichtiger Freiheitsgrad.
3. Prüfungsverband — Pflicht, kein Kann
Jede eG muss Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sein. Der Verband führt vor der Eintragung eine Gründungsprüfung durch und später regelmäßige Pflichtprüfungen. Den passenden Verband früh ansprechen — er ist Gatekeeper und Sparringspartner zugleich.
4. Eintragung ins Genossenschaftsregister
Erst mit der Eintragung beim Amtsgericht entsteht die eG als Rechtsperson — und erst ab hier dürfen wir „eG" führen. Bis dahin sind wir eine Initiative im Aufbau.
5. Kapital & Geschäftsanteile
Das Genossenschaftskapital ist variabel: Mitglieder zeichnen Geschäftsanteile. Kein starres Mindestkapital wie bei der GmbH — die Höhe legt die Satzung fest.
6. Was es kostet und wie lange es dauert
Ehrliche Antwort: Die genauen Zahlen dokumentieren wir live im Logbuch, sobald wir sie selbst kennen. Grobe Orientierung aus der Literatur: mit mehreren Hundert bis wenigen Tausend Euro Anlaufkosten und einigen Wochen bis Monaten bis zur Eintragung ist zu rechnen, je nach Verband und Bundesland. Verbindlich ist am Ende nur, was der Prüfungsverband sagt.
Quellen: Genossenschaftsgesetz (GenG) · § 4 GenG · § 9 GenG
Offene Frage für uns: Nutzen wir die bestehende IVRY GmbH als Basis (Einbringung / Umwandlung) oder gründen wir die eG von null? Beides hat steuerliche und rechtliche Folgen. Kommt ins Logbuch, sobald wir es geklärt haben.
Dieser Artikel ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.