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Stub · v0.1zuletzt aktualisiert: 07.07.2026

Die Satzung ist das Grundgesetz der Genossenschaft — sie regelt Zweck, Organe, Geschäftsanteile und vor allem: wie entschieden wird. Kernfragen für uns: Konsent statt einfacher Mehrheit? Wie schlank halten wir Vorstand und Generalversammlung? Genossenschaften mit höchstens 20 Mitgliedern dürfen auf einen Aufsichtsrat verzichten (§ 9 GenG) — ein wichtiger Freiheitsgrad für kleine Kollektive. Wir tendieren zu soziokratischen Elementen. Eine echte Vorlage folgt, sobald unsere eigene Satzung steht.

Quelle: § 9 GenG